AGB

Das Ausbildungszentrum der Planzer der Gruppe ist eine von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) zertifizierte Ausbildungsstätte nach Chauffeurenzulassungsverordnung. In diesem Rahmen bietet die Ausbildungsstätte Planzer externen LastwagenführerInnen sowohl die CZV Grundausbildung als auch die notwendige Weiterbildung an. Das Ausbildungszentrum hat ebenso die Möglichkeit weitere Ausbildungsmodule gemäss Ausschreibung anzubieten.
Mit der Anmeldung zu einem Ausbildungslehrgang (Modul) von «Ausbildung Planzer» werden die folgenden allgemeinen Bestimmungen «Ausbildung Planzer» anerkannt:

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem ausgewählten Modulanmeldeformular. Die Teilnehmerzahl pro Modul ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt.

2. Bestätigung und Zahlungsmodalitäten

Die definitive Anmeldung wird schriftlich bestätigt, spätestens jedoch eine Woche vor Modulbeginn. Gemeinsam mit der Anmeldungsbestätigung wer-den die Kurskosten in Rechnung gestellt. Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung verspätet, so gerät der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug und es sind ab Fälligkeit Verzugszinsen von 5 % geschuldet.

3. Organisation

Der Kursinhalt entspricht den Angaben der Ausschreibung. Insbesondere Kursort und Kursdatum können kurzfristig geändert werden. Die Teilnehmer werden so früh als möglich informiert.

Bei ungenügender Teilnehmerzahl oder sonstigen Gründen, die eine Durchführen des Moduls aus Sicht von «Planzer Ausbildung» unzumutbar machen, kann das Modul abgesagt, respektive verschoben werden. Bereits bezahltes Kursgeld wird bei einer Absage zurückerstattet. Bei Verschiebungen des Moduls, werden die Kurskosten nicht zurückerstattet. Die Teilnehmer, resp. die Filialen werden nach dem Entscheid umgehend informiert.

4. Annullation, Absenzen und Kursauschluss

Bei einer Abmeldung nach Versand der definitiven Anmeldungsbestätigung wird ein Administrationsaufwand von CHF 100.– verrechnet. Erfolgt die Abmeldung weniger als 3 Tage vor Modulbeginn, so sind die gesamten Kurskosten geschuldet. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Kurskosten erfolgt nicht.

Bei Absenzen, sei es unverschuldet oder selbstverschuldet, werden die Kurskosten nicht zurückerstattet. Ein Anspruch, verpasste Modulteile, resp. Tage, nachzuholen, besteht nicht. Im Einzelfall und bei freier Kapazität kann «Planzer Ausbildung» Teilnehmern, die einen Teil des Moduls verpassten, nachholen lassen.

Stört ein Teilnehmer mit seinem Verhalten die Durchführung des Moduls oder verursacht er für sich oder Dritte eine Gefährdung der Sicherheit, so kann ein Teilnehmer unverzüglich und ohne Begründung vom Modul ausgeschlossen werden. Einen Anspruch auf Wiederholung des Moduls besteht nicht, eine Rückvergütung der bezahlten Kurskosten ist ausgeschlossen.

5. Haftung und Versicherung

Planzer lehnt jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ab. Es ist Sache des Teilnehmers sich entsprechend zu versichern. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich an die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu halten.

6. Aus- und Weiterbildungsnachweis

Die Kursbescheinigung erfolgt nach Vorgaben des ASA. Für Planzer eigene Weiterbildungsangebote wird, falls der Tageskurs vollständig und genügend absolviert wurde, eine Planzer Kursbescheinigung ausgestellt.

7. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschliesslich das Gericht am Sitz der Planzer Transport AG in Dietikon zuständig.

Planzer Transport AG – Ausbildung / 2017